Datenschutz bei Videoüberwachung - Die Fakten!


Welche Richtlinien muss man eigentlichen im Bezug auf das Datenschutzgesetz (DSG) bei der Videoüberwachung im Gewerbebereich als auch im Privatbereich erfüllen? Wir haben wie immer Antworten für Sie!

Die wichtigsten Punkte und Grundlagen für Sie im Überblick:

 

PRIVAT:

  • Für Privat gilt im Grunde nur eine wesentliche Einschränkung: Sie dürfen nicht über Ihr Grundstück hinaus aufzeichnen und müssen selbst die Aufzeichnung auf ihrem eigenen Grundstück für Dritte kennzeichnen.

GEWERBE:

  • Der Betreiber der Videoüberwachung ist immer selbst verantwortlich für die Einhaltung aller aktuellen rechtlichen Bestimmungen.
  • Ausnahmslos sind keine Tonaufzeichnungen erlaubt!
  • Grundsätzlich Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde für ALLE Videoüberwachungen miAufzeichnung.
  • Inbetriebnahme der Videoüberwachung (bzw. der Aufzeichnung) erst NACH Abschluss des Registrierungsverfahrens bzw. erst dann, wenn sich das Datenverarbeitungsregister innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen der Meldung nicht geäußert hat
  • Öffentlicher Raum darf nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung des Einsatzzweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig.
  • Die Meldung ist an die Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister, DVR) zu richten. 
  • KEINE DATENSPEICHERUNG FÜR MEHR ALS 72h ohne Begründung (bis auf oben genannte Ausnahmen von der Meldepflicht!)
  • Der Betrieb ohne Meldung ist strafbar!
  • Keine Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten!
  • Mitarbeiter müssen der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen (schriftlicher Nachweis empfohlen!)
  • Kennzeichnungspflicht der Videoüberwachung unter Angabe des Betreibers!
  • Keine automatisierte Datenverarbeitung/Bildabgleich mit Datenbanken etc. von Personen.
  • Auskunftsrecht aufgenommener Personen!
  • Zugriff auf Videodaten muss gesichert sein (Datensicherheit)! 

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In der Alarm- & Überwachungszentrale sind Ihre Daten sicher!
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