5 SCHRITTE ZUR DSGVO KONFORMEN VIDEOÜBERWACHUNG

(Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung!)

 

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im DSG 2018 per 25. Mai 2018 wurde die Meldepflicht für Videoüberwachungsanlagen abgeschafft.

 

Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie tun und lassen können was Sie wollen. Sie müssen nach wie vor einige Grundregeln beachten um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Die Videoüberwachung im Privatbereich bleibt jedoch weitest gehen unproblematisch solange Sie auf Ihrem Grundstück keinen Parteien- bzw. Kundenverkehr pflegen und solange Sie nicht über Ihre Grundstücksgrenzen hinaus aufzeichnen (Privatmasking!).

Die 5 wichtigsten Tipps für eine DSGVO-konforme Videoüberwachung

  1. Zulässigkeit:
    1. NEIN: Bildaufnahme zum Zweck der Kontrolle von Arbeitnehmern.
    2. JA: zum Schutz von Personen und Sachen auf privaten Liegenschaften oder öffentlichen Orten welche dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen.
  2. Kennzeichnung:
    Sie müssen Videokameras in jedem Fall am Eingang kennzeichnen, egal ob Sie aufzeichnen und auch bei Attrappen.
  3. Mitarbeitervereinbarung:
    Unterzeichnung der WKO-Vorlage zur Videoüberwachung im Betrieb durch alle Mitarbeiter
  4. Qualität der Aufnahmen:
    1. Kann man zb. eine Person oder Kennzeichen erkennen?
      1. NEIN: Anlage fällt nicht unter DSGVO bzw. DSG 2018
      2. JA: Anlage fällt unter DSGVO bzw. DSG 2018
  5. Archiv und Protokollierung: Wer hat wann, wie und wo Zugriff und wie wird dieser protokolliert?

 

Diese 5 Schritte und noch weitere 10 Punkte werden in unserem DSGVO VIDEO ANLAGEN CHECK ausführlich geprüft und anschließend Handlungsempfehlungen gegeben.


Mehr zu diesem Service erfahren Sie auf unserer Website unter:
https://www.taurus-consulting.at/videoueberwachung/dsgvo-video-check/