
*Quelle: Kommunal.at
Videoüberwachung und Datenschutz - stet's eine interessante Debatte.
Datenschutz und Videoüberwachung muss kein Widerspruch sein.
Auf Grund der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 sind der Schutz von persönlichen Daten und somit natürlich auch der gesamte Bereich der Videoüberwachung immer wieder im Gespräch und es ergeben sich heiße Debatten.
Das Kommunal Magazin hat folgende an eine Anfrage an die Datenschutzbehörde (DSB) in der Ausgabe 01/2019 des Kommunal Print Magazines einen sehr guten Artikel zur "Videoüberwachung im Foyer" bei öffentlichen Gebäuden gebracht.
Zusammengefast geht es hier darum, dass lt. Auskunft der Datenschutzbehörde bei der Videoüberwachung im Foyer von öffentlichen Gebäude/Anstalten die nicht unter Kontrahierungszwang stehen" keine Folgeabschätzung im Rahmen der DSGVO nötig ist.
Das erleichtert natürlich einiges.
(Info: Kontrahierungszwang haben zB Spitäler oder öffentliche Verkehrseinrichtungen)
Videoüberwachung darf grundsätzlich immer nur im erforderliche Ausmaß erfolgen und muss begründet sein.
Im Privatbereich (am eigenen Grund und Boden) sind Videoaufnahmen jedoch unproblematisch.
Eine Videoüberwachung zur reinen Überwachung und Nachverfolgung der Mitarbeitertätigkeiten ist hingehend jedoch grundsätzlich unzulässig.
Zur DSFA(-A09) Datenschutzfolgeabschätzung bleibt weiters zu sagen, dass diese bei öffentlichen Einrichtungen dann nicht nötig ist, wenn im speziellen die Personalvertreter der Videoüberwachung des öffentlichen Räume (diese sind von jedem zugänglich und somit zB ein Foyer/Eingangsbereich und nicht bestimmte Büroräumlichkeiten) zugestimmt haben.
In welchen Fällen eine Datenschutzfolgeabschätzung wiederum doch notwendig sein kann lesen Sie im vollen Artikel vom Kommunal Magazin unter folgendem Link:
https://kommunal.at/artikel/wann-ist-eine-datenschutz-folgenabschaetzung-erforderlich
Wir wüschen viel Spaß beim Lesen und Wissen sammeln :).
- Das TAURUS Sicherheitstechnik Team