

In diesem Blogartikel Beitrag erklären wir Ihnen im Detail
- warum eine Wartungs- und Servicevereinbarung für Sie als Kunde so wichtig ist,
- welche Arbeiten bei einer Wartung durchgeführt werden und
- welche Vorteile Sie damit als Anlagenbetreiber und als TAURUS Kunde genießen.
Die Wartung - Plicht für jeden Alarm & Videoanlagenbetreiber
Als Käufer einer Sicherheitstechnischen Anlage, sei das eine Alarmanlage, eine Videoüberwachungsanlage oder auch ein elektronisches Zutrittssystem, ist dieser auch gleichzeitig der Anlagenbetreiber.
Der Betreiber ist verpflichtet seine Anlagen immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Das bedeutet vor allem die laufenden Updates im Bereich der Firmware und Software durch zu führen. Diese Updates, die vom jeweiligen Hersteller herausgegeben werden, dienen vor allem zum eigenen Schutz des Betreibers und der Anlagen selbst.
Bei solchen Updates werden in erster Linie Sicherheitslücken geschlossen.
Oh Mein Gott, Sicherheitslücken in einem Sicherheitssystem?
Ja, Sie haben richtig gehört.
Auch Sicherheitstechnische Einrichtungen können im Laufe der Zeit Sicherheitslücke aufweisen. Im Bereich der Software und Firmware liegt das daran, dass auch Hacker ziemlich einfallsreiche Zauberwichtel sind, die sich immer wieder neue Tricks und Umgehungen einfallen lassen um ein System zu durchdringen.
Genau aus diesem Grund ist es essentiell Updates laufend bzw. mindestens auf jährlicher Basis einzuspielen um diese, potentiellen Schwachstellen vor Vornhinein zu beheben.
Genau deshalb ist eine Wartungsvereinbarung bzw. ein sogenannter Wartungsvertrag so wichtig.
Wartungsvertrag = Service zum Fixpreis


Mit einer Wartungsvereinbarung haben Sie als Kunde und Anlagenbetreiber Kostensicherheit, denn unsere Wartungsverträge beinhalten stets die gesamte Arbeitszeit. Somit kommt es für Sie zu keinen bösen Überraschungen.
In allen Wartungsverträgen von TAURUS Sicherheitstechnik ist die Fernwartung kostenlos inbegriffen.
Wartungsvertrag mit Garantieerweiterung

Wenn Sie mit TAURUS Sicherheitstechnik einen Wartungsvertrag abschließen gewähren wir bis zu ganzen 5 Jahren Garantie auf Ihr durch TAURUS Sicherheitstechnik installiertes System.
Wartungstätigkeiten und Dauer der Wartung

Ein jährlicher Wartungseinsatz dauert in der in der Regel bei kleineren Privatanlagen zwischen ein und zwei Stunden. Bei weitläufigeren Anlagengrößen im Gewerbe, bei Industrie- oder Produktionsanlagen kann eine Wartung auch einen Halbtag bis hin zu einem mehrtägigem Einsatzzeitraum dauern.
Die Einsatzdauer hängt also von der Anlagendimension und von den durchzuführenden Arbeiten ab.
Die Arbeiten im Rahmen einer Servicevereinbarung im Überblick
Ein normales Wartungsprotokoll umfasst ganze 18 A4 Seiten und 30. Punkte.
Wie man alleine daraus ableiten kann, hat eine Wartung einen großen Leistungsumfang.
Folgende Arbeiten werden bei einer Alarmanlagen Wartung durchgeführt:
- Die Überprüfung der mechanischen Befestigung und auf Beschädigungen, Verschmutzungen. Verschleiß sowie Prüfung der Verkabelung und Kabelwege.
- Die Überprüfung sämtlicher Komponenten (Sensoren, Aktoren, Zentrale, Systemkomponenten, Displays/Anzeigen, Bedienteile, Signalgeber etc.).
- Die Überprüfung sicherheitstechnischer Funktionen (Gehtest, Sirenentest, Ereignisprotokoll, Videobilder, Aufzeichnung, Auswertungsfunktion, Programmierung etc.).
- Test der Alarmauslösung, Alarmweiterleitung und Fernmeldeeinrichtungen, Fernwartung.
- Überprüfung der Telefonleitung und/oder des GSM Signals/Internet/LAN Verbindung.
- Funkmessung: Messung der Signalstärke der Funkkomponenten (wenn vorhanden).
- Überprüfung von Strom- und Spannungsversorgung bzw. Akkus und Batterien sowie Notstromversorgung.
- Überprüfung der organisatorischen Sicherheit: Benutzerverwaltung, Benutzercodes/Chips und löschen/hinzufügen von alten bzw. neuen Benutzern
- Diagnose via Softwareprogramm
- Dokumentation der Wartungstätigkeiten mit einem Wartungsprotokoll und im Anlagenbuch
- Reinigung der Komponenten, Kameras, Zylinder, Beschläge etc.
- Software- bzw. Firmware Updates
- Erneuerung der Prüfplakette


Sollte Ihre Alarmanlage nicht durch TAURUS Sicherheitstechnik installiert worden sein überprüfen wir selbstverständlich auch, ob Ihre Alarmanlage korrekt errichtet wurde und die gesetzlichen Normen und Vorschriften einhält. Dies gliedert sich in
1) die korrekte Auswahl installierten Komponenten und
2) wie diese Komponenten installiert bzw. montiert wurde.
Hierbei muss vor allem auf die Einhaltung der OVE-R2 Richtlinie geachtet werden.
Wartung für Alarm-, Video- & Zutrittssysteme

Aber nicht nur Alarmanlagen, sondern auch Videoüberwachungsanlagen, elektronische Zutrittssysteme und Schutznebelsysteme müssen gewartet werden.
Nicht zu letzte deswegen, da in diesen Anlagen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies ist auch ein Thema des Datenschutzes.
Die DSGOVO schreibt Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbebetrieben die Wartung der Anlagen gesetzlich vor.
Wie oft ist eine Wartung vorgeschrieben?
Folgende Wartungsintervalle sind für Alarmanlagen, Videoüberwachungsanlagen und elektronische Zutrittssysteme vorgeschrieben:
- Im Privatstandard (PS) 1x/Jahr
- Im Gewerbestandard niedrig(GS-N) 1x/Jahr
- Im Gewerbestandard hoch(GS-H) 1x/Jahr
- Im Werteschutz (WS) 2x/Jahr
- In der Hochsicherheit (HS) 4x/Jahr
Wartungsvertrag = Rundum-Sorglos-Garantie

Wie Sie nun selbst gelesen haben sind Sie mit einem Wartungsvertrag als Kunde von TAURUS Sicherheitstechnik immer auf der sicheren Seite und rundum sorglos.
Sie haben Fragen oder möchten einen Wartungsvertrag abschließen?