Um einen schnellen, und reibungslosen Montageablauf zu ermöglichen bitten wir um Ihre Mitarbeit.
Bitte lesen Sie, je nach Ihrer Beauftragten Anlage, die folgenden Informationen aufmerksam durch und leiten Sie diese auch an Ihre anderen Gewerke wie zum Bespiel an Ihren Elektriker oder an Ihren IT-Dienstleister weiter.
Vielen Dank!
Bitte übermitteln Sie uns unter Angabe von Auftragsnummer/Angebotsnummer an office@taurus-sicherheitstechnik.at folgende Unterlagen:
Bitte übermitteln Sie dieses Dokument an Ihren Elektriker:
Bitte übermitteln Sie dieses Dokument an Ihren örtlichen IT-Verantwortlichen (zB. Ihr IT-Dienstleister, Elektriker, In-House IT, etc.)
Sofern Sie uns Zylindermaße selbst bekannt geben und selbst ausmessen folgen Sie bitter folgender Anleitung für "Zylinder richtig ausmessen".
Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Zylindermaße bei Übermittlung der Maße durch den Kunden: Elektronische Zylinder sind Maßanfertigungen und werden in jedem Fall verrechnet!
Weitere Spezifikationen und Vorgaben folgen in Kürze.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Funktionsgarantie, Garantie, Gewährleistung oder Haftungsübernahme jeglicher Form für bei gestelltes Material übernehmen. Konfiguration und Einbindung von Bestandsmaterial/Geräten nur nach Aufwand und ohne Gewähr.
Der Auftraggeber (Kunde) ist selbst dafür verantwortlich den Datenschutz einzuhalten und die Systeme dahingehend zu pflegen und zu warten (DSGVO).
TAURUS leistet ausdrücklich keine Rechtsberatung!
Siehe dazu im Detail Punkt 9. "Mitwirkungspflichten des Kunden unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen"!
1. Allgemeines
Um eine dauerhafte einwandfreie Funktion der Sicherheitstechnikanlage zu gewährleisten, ist die Mitwirkung des Betreibers unerlässlich.
In der Folge werden die Punkte welche im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen aufgelistet.
2. Übernahme
Im Zuge der Übernahme der Anlage werden dem Betreiber Unterlagen zur Aufbewahrung und Erfüllung der Wartungsarbeiten übergeben. Diese sind im wesentlichen Anlagenbeschreibungen, Vereinbarungen über erforderliche Steighilfen und sonstige technische Hilfsmittel, Linienverzeichnisse, Schlüssel (samt Sicherungsschein), Codes, Protokollbuch und dergleichen. Diese Unterlagen sind gesichert auf zu bewahren und bei Störungs- oder Wartungseinsätzen dem Beauftragten von TAURUS zu übergeben.
Im Protokollbuch sind vom Betreiber Abschaltungen und Störungen entsprechend zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, ggfls. Auslöser/Ursache).
3. Schulung
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass alle befugten Personen laufend hinsichtlich Bedienung der Anlage geschult werden. Diese Schulungen sind im Protokollbuch einzutragen.
4. Probealarm und Funktionskontrolle
Um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten, ist monatlich ein Probealarm, durch zuführen. Es muss gewährleistet werden, dass jeder melde in regelmäßigen zeitlichen Abständen zur Alarmauslösung zum Einsatz kommt. Auf die Anmeldung des Probealarms bei der hilfeleistenden Stelle ist zu achten.
Die Alarmierung der hilfeleistenden Stelle ist zu prüfen, ebenso die akustischen und optischen Alarmgeber vor Ort.
Alle Elemente der Anlagen müssen im Rahmen des monatlichen Probealarms einer optischen Kontrolle unterzogen werden.
Die Durchführung des Probealarms sowie allfällige Anmerkungen über den Zustand der Anlage sind im Protokollbuch festzuhalten.
5. Änderungen
Bei allen geplanten Änderungen am gesicherten Objekt (bauliche Maßnahmen, Änderungen der Einrichtung, Aufstellung von Pflanzen, Anschaffung von haustieren, Änderungen an der Telefonanlage und dergleichen) ist auf die einwandfreie Funktion zu achten. Gegebenenfalls ist der Errichter der EMA zu kontaktieren.
6. Instandhaltung
Die Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird.
Die sind im Besonderen, aber nicht nur,
· Regelmäßige Änderung der Scharfschaltecodes,
· sofortige Meldung von Störungen an den Anlagenerrichter,
· regelmäßige Durchführung einer Wartung gemäß OVE-Richtlinie R2,
· Aktualisierung der Rufnummern der hilfeleistenden Stellen
Wartungsarbeiten müssen durch einen in Österreich gemäß Gewerbeordnung befugten Errichterfirma durchgeführt werden.
7. Storno & Terminverschiebung.
Bitte beachten Sie dahingehend Punkt 11ff unserer AGB.
Unsere AGB finden Sie hier: AGB